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Dubai Arbeitsgenehmigung Arbeitserlaubnis VAE Vereinigte Arabische Emirate

Dubai Arbeitsgenehmigung Arbeitserlaubnis VAE Vereinigte Arabische Emirate

Eine Arbeitsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis in Dubai ist immer an einen Sponsor gebunden. Gemeint sind hier eine Firma oder eine einzelne Person mit Staatsangehörigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten und einer speziellen Genehmigung durch das Arbeitsministerium. Ohne eine gültige Arbeitsgenehmigung (work permit) dürfen Sie nicht legal in Dubai und in den VAE arbeiten. Selbst wenn Sie über eine Aufenthaltsgenehmigung durch ein Familienmitglied haben, dürfen Sie NICHT offiziell arbeiten. Das Gesetz in den VAE schreibt vor, dass keine Arbeiter unter 18 Jahren bzw. keine Arbeiter über 60 Jahren rekrutiert werden dürfen. Bei den älteren Arbeitern kann unter gewissen Umständen Ausnahmen gemacht werden. Dies ist abhängig von der Qualifikation und des Tätigkeitfelds des Arbeiters.

 

Sie sollten sich rechtzeitig in Deutschland um die Ausstellung einiger Dokumente kümmern. Diese werden für die Ausstellung der Arbeitsgenehmigung / Arbeitserlaubnis gebraucht. Sie müssen Ihr Hochschul- oder Ausbildungszeugnis ins Englische übersetzen und beglaubigen lassen. Zusätzlich muss die Übersetzung vom Amtsgericht beglaubigt werden, welche manchmal eine notarielle Beglaubigung sehen wollen. In manchen Bundesländern wird eine Bestätigung des zuständigen Bildungsministeriums verlangt. Abschliessend muss die VAE-Botschaft in Berlin die Übersetzung durch ihren Stempel beglaubigen.

Ihre Fragen werden kompetent von der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin beantwortet:

Hiroschima Str. 18-20, 10785 Berlin
Tel.: 0049 - 30 - 516 516
Fax: 0049 - 30 - 516 51900

Alternativ können Sie sich an das Arbeitsministerium in Dubai wenden:

United Arab Emirates - Ministry of Labour & Social Affairs
Beim Al Manzar Center, Deira, Dubai
Tel.: 00971 - 4 - 269 1666
Fax: 00971 - 4 - 266 8967

 

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